Ranglistenordnung für Erwachsene
des TC Rot - Weiß Fulda

Stand: 02. Juni 2002



  1. Es wird nach dem Pyramidensystem gefordert:



  2. 1
    2
    3
    4
    5
    6
     7
     8
     9
    10
    11
    12
    13
    14
    15


    Jeder Ranglistenplatzinhaber kann alle Spieler, die in der gleichen Reihe vor ihm stehen oder alle Spieler, die in der nächsthöheren Reihe rechts von ihm stehen, fordern.

    Beispiel: Platz 9 kann Platz 6-8 fordern, Platz 13 kann Platz 9-12 fordern, usw.

  3. Der Sieger nimmt den Platz des Verlieres ein. Der Verlierer und alle anderen Spieler hinter ihm rutschen einen Platz nach unten.


  4. Tritt ein Spieler neu oder wiederholt in die Rangliste ein, so kann er einen Spieler seiner Wahl fordern. Gewinnt er dieses Spiel, so nimmt er den Platz des Verlierers ein. Dieser und alle nachfoldenden Spieler rutschen einen Platz nach unten. Verliert der Herausforderer, so muss er den Spieler fordern, der zu diesem Zeitpunkt zwei Plätze tiefer steht, als der zuerst von ihm geforderte Spieler. Verliert er auch dieses Spiel, so muss er die Rangliste von unten beginnend durchspielen.


  5. Die Forderung ist mündlich dem Geforderten mitzuteilen, und ein Termin ist zu vereinbaren, der sofort in die ausliegende Forderungsliste einzutragen ist. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass in der Zeit von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr nur ein Forderungsspiel zur gleichen Zeit stattfindet.


  6. Mannschaftsspieler dürfen an den Tagen, an denen für ihre Mannschaft ein Trainingsplatz reserviert ist kein Forderungsspiel austragen, es sei denn, es findet auf dem reservierten Platz statt und kein anderer Spieler dieser Mannschaft belegt zeitgleich einen weiteren Platz.


  7. Das Forderungsspiel soll von dem Geforderten innerhalb von 14 Tagen - vom Tag der mündlichen Fordreung an gerechnet - durchgeführt werden, wobei der Forderer zwei Termine zur Auswahl benennen muss.

    Die Frist von 14 Tagen verlängert sich nur bei ungünstiger Witterung innerhalb dieses Zeitraumes um drei Tage. Tritt der Geforderte innerhalb 14 bzw. 17 Tagen zu einem vereinbarten Termin nicht an, gilt der Forderer als Sieger und rückt in der Rangliste auf den Platz des Geforderten.


  8. Der Gewinner eines Forderungsspiels kann sofort weiterfordern, darf aber erst nach einer Frist von drei Tagen selbst gefordert werden. Hat der neu geforderte gerade ein Ranglistenspiel eingetragen, so beginnt die 14- bzw. 17-Tagefrist erst nach Austragung des ersten Spieles.


  9. Die Forderung kann an den gleichen Spieler frühestens alle zwei Wochen wiederholt werden.


  10. Das Resultat des ausgetragenen Forderungsspiels ist sofort nach Beendigung in die ausliegenden Forderungsliste einzutragen. Eien durch das Ergebnis notwendig werdende Änderung der Rangliste wird ausschließlich vom Sportwart vorgenommen.


  11. Spieler, die nicht länger als drei Wochen verreisen oder wegen Krankheit spielunfähig sind und dies dem Sportwart anzeigen oder in die ausliegende Liste eintragen, können nicht gefordert werden. Über diesen Zeitraum hinaus werden Forderungen nicht zurückgestellt und die Forderung gilt für den Geforderten als verloren.


  12. Kann ein Spieler über einen längeren Zeitraum nicht an der Forderungsrunde teilnehmen und blockiert dadurch die Rangliste, kann dieser neutralisiert werden. Es besteht die Möglichkeit sich an gleicher Stelle wieder einzufordern.


  13. Der Forderer stellt drei neue Tennisbälle. Falls er mit Schiedsrichter spielen möchte, muss er sich um einen solchen bemühen. Gespielt wird auf zwei gewonnene Sätze mit Tie-Break. Als dritter Satz wird grundsätzlich ein Tie-Break gespielt.


  14. Der Forderer hat zum vereinbarten Spieltermin für die Platzreservierung zu sorgen. Das ist ab 24 Stunden vor Spieltermin - auch telefonisch beim Clubwirt - möglich. Für ein Ranglistenspiel ist eine Vorreservierung auf der Tafel für zwei Stunden möglich. Ein Forderungsschild ist selbst oder vom Clubwirt anzubringen. Der Termin muss mit dem im Forderungsbuch eingetragenen übereinstimmen, damit andere Clubmitglieder sich der Richtigkeit der Platzbelegung vergewissern können. Andernfalls kann jeder die Belegung des Platzes an der Magnettafel entfernen.
Fulda, den 02. Juni 2002,

Der Vorstand